AGB

  1. Vertragsabschluß
    1. Der Antrag der Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an Salsapur zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages. Salsapur kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt Salsapur das Angebot nicht innerhalb der Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.
    2. Jugendliche/Kinder
      Für Jugendliche bzw. Kinder vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
  2. Pflichten des Mitgliedes
    1. Änderungen von Mitgliedsdaten
      Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, Telefon, etc.) Salsapur unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die Salsapur dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
  3. Beitrag
    1. Der Monatsbeitrag ist in voller Höhe spätestens am 7. Tag des Monats in bar oder per Überweisung zu bezahlen. Bankverbindung: Ryan Baumgärtner, Postbank, IBAN: DE71 7601 0085 0138 2278 56, BIC: PBNKDEFF
    2. Abwesenheit
      Die Zahlungspflicht besteht auch für Kursstunden, die vom Mitglied nicht in Anspruch genommen werden, unabhängig von den Gründen für die Verhinderung des Mitglieds.
    3. Verzugskosten
      Salsapur behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
  4. Laufzeit und Kündigung
    1. Der Mitgliedsvertrag verpflichtet sich zunächst auf minimum drei Monate. Danach ist eine schriftliche Kündigung jeden Monat möglich.
  5. Haftung
    1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Salsapur nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), bei Personenschäden und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Salsapur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Salsapur gilt.
    2. Für Garderobe (inkl. Wertsachen) wird keine Haftung übernommen.
    3. Das Tanzen in unseren Räumen erfolgt auf eigene Gefahr.
  6. Absagen von Kursen
    1. Die Kursdurchführung kann im Einzelfall von der Teilnehmerzahl abhängen. Aus zwingenden Gründen, z.b. Absage von Teilnehmern vor Kursbeginn oder Erkrankung des Trainers, können Kurse zusammengelegt oder abgesagt werden. Änderungen im Kursplan sind jederzeit möglich, werden aber frühzeitig dem Mitglied mitgeteilt.
    2. Für Garderobe (inkl. Wertsachen) wird keine Haftung übernommen.
    3. Das Tanzen in unseren Räumen erfolgt auf eigene Gefahr.
  7. Ferien
    1. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind fortlaufend zu entrichten, unabhängig von etwaigen Ferienzeiten oder vorübergehenden Schließzeiten des Studios. Die Mitgliedschaft beinhaltet eine auf das Jahr gerechnete Anzahl an Unterrichtseinheiten, wobei Ferienzeiten bereits in die Kalkulation der Beiträge einbezogen sind. Eine temporäre Aussetzung oder Rückerstattung der Beiträge aufgrund von Ferienzeiten ist nicht vorgesehen.
  8. Datenschutz
    1. Nutzung personenbezogener Daten
      Salsapur erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitgliedes selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmungen des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.
    2. Film- und Fotoaufnahmen
      In den Kursen von Salsapur werden gelegentlich Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Durch das Betreten der Räumlichkeiten von Salsapur werden diese ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben.
  9. Schlußbestimmungen
    1. Änderungen dieser AGB
      Salsapur ist berechtigt, diese AGBs mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn Salsapur auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist Salsapur berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
    2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrigen Bestimmungen unberührt.
    3. Gerichtsstand ist Bielefeld.